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Herzlich willkommen bei der Steuerkanzlei Lichtenstern
Steuergestaltungspotentiale nutzen in der Erbschafts- und Schenkungssteuer
Kaum in einer anderen Steuerart gibt es so viel Gestaltungspotential wie in der
Erbschafts- und Schenkungsteuer.
Bei einem komplexen Gesetz, das in jüngster Vergangenheit bereits mehrfach
vom Bundesverfassungsgericht als teilweise verfassungswidrig eingestuft und
vom Gesetzgeber geändert wurde, ist guter Rat besonders wichtig, damit Ihr
Vermögen sicher bei der nächsten Generation ankommt.
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Auswahl an Tätigkeiten:
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Erstellung von Erbschaft- und Schenkungsteuererklärungen
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Grundstücksbewertung für Zwecke der Erbschaftsteuer
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Steuerplanung und Belastungsvergleiche
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Begleitung bei Notarterminen
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Gestaltungen mit Nießbrauch
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