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Holding GmbH

Holding-Strukturen erfreuen sich großer Beliebtheit. Durch die höheren Strukturkosten für die Unterhaltung einer zweiten Gesellschaft (Holding GmbH) erkauft sich der Unternehmer vor allem eines, deutlich mehr Flexibilität.

Auch für Start-Up Unternehmen mit einer Exit-Strategie kann eine Holding-Struktur sehr interessant sein.

Holding-Struktur:

Steuerbelastung operative GmbH:

Steuerbelastung Holding GmbH:

Die Besteuerung der Ausschüttung auf Ebene der Holding Gesellschaft ist also minimal mit 1,65% (5% x 32,98%). Im Vergleich dazu würde die Ausschüttung an eine natürliche Person bei Anwendung der Abgeltungsteuer 25% Kapitalertragsteuer zzgl. 5,5% Solidaritätszuschlag kosten.

Der Gewinn wurde also bisher in der Holding GmbH zwischengeparkt mit einer Steuerbelastung von zusammen (33% + 1,65% = 34,65%). Dies ist der Vorteil gegenüber der Besteuerung im Privatvermögen bei einem Spitzensteuersatz von 42% bzw. 45% Höchststeuersatz zzgl. Solidaritätszuschlag.

Da die Ausschüttung aus der Holding Gesellschaft an den Gesellschafter wiederum zur Versteuerung führt, können stattdessen verschiedene strategische Maßnahmen verfolgt werden. Anbei eine Auswahl:

a) Investitionen:

Die Holding GmbH kann das Geld reinvestieren. Sie könnte beispielsweise Immobilien erwerben. Auf die Mieterträge kann die erweiterte Gewerbesteuerkürzung beantragt werden, so dass im Ergebnis nur 15% Körperschaftsteuer anfällt. Eine weitere Möglichkeit ist der Erwerb von Wertpapieren. So lässt sich z. B. bei der Veräußerung von Aktien im Betriebsvermögen ebenfalls die begünstigte 5%-Besteuerung nutzen.

b) Veräußerungsgewinne reinvestieren:

Der Veräußerungsgewinn einer operativen GmbH an eine Holding GmbH ist ebenfalls mit der 5%igen Besteuerung begünstigt. Sofern der zukünftige Verkauf eines operativen Geschäfts geplant ist, kann eine Holding-Struktur auch auf Basis einer bestehenden GmbH aufgebaut werden z. B. durch die Einbringung von GmbH-Anteilen in die neu gegründete Holding Gesellschaft.

c) Gesellschafterdarlehen:

Anstelle einer Ausschüttung, kann die Holding-GmbH dem Gesellschafter auch ein Darlehen gewähren zu einer marktüblichen Verzinsung. Bei diesem Modell kann der Gesellschafter die Liquidität nutzen, um seinerseits z. B. in ein privates Vermietungsobjekt zu investieren. Dies hat den Vorteil, dass ein Verkauf aus dem Privatvermögen nach 10 Jahren steuerfrei ist, während die Immobilie im Betriebsvermögen steuerverhaftet hinsichtlich der Wertsteigerungen ist.

d) Rentenversorgung:

Ein Gesellschafter-Geschäftsführer an einer GmbH ist in der Regel rentenversicherungsfrei beschäftigt. Die Holding-Struktur bietet sich auch an, um die spätere Versorgung zu gewährleisten.

Der Effekt hierbei ist, dass die angesammelten Gewinnvorträge laufend in der Ruhestandsphase ausgeschüttet werden können. Die Besteuerung kann unter Anwendung des Teileinkünfteverfahrens in der Ruhestandsphase zu einem in der Regel deutlich niedrigeren persönlichen Steuersatz erfolgen.

e) Familiengesellschaften:

Eine Holding-Struktur kann auch hervorragend zur Beteiligung von Familienangehörigen genutzt werden. So kann die Holding GmbH die Anteile von mehreren operativ tätigen Untergesellschaften erwerben bzw. die Gesellschaften gründen. Alles hierbei in getrennten Organisationsstrukturen und steuerlichen Sphären.

Bei diesem Modell können die Anteile an der Holding GmbH selbst von einer Familien-Holding GbR oder GmbH & Co. KG gehalten werden. Kleinere Anteile der Familienpersonengesellschaft können somit ggf. schenkungssteuerfrei übertragen werden.

Auch Nachteile, die sich bei der Wegzugsbesteuerung aus Deutschland eines GmbH-Gesellschafters ergeben, können bei Wegzug eines Familienangehörigen an einer Personengesellschaft mit Holdingstrukturen vermieden werden.

Fazit:

Nach Auffassung des Verfassers sollte im ersten Schritt immer eine passende Struktur und Rechtsform aufgebaut werden, mit der der Unternehmer vor allem gut zurecht kommt.

Auf einem soliden Fundament können dann verschiedene steuerliche Maßnahmen angedacht und kombiniert werden.

Mehrgesellschaftsmodelle wie die Holding-Struktur sind in der Unterhaltung teurer bieten jedoch viel Flexibilität und sind zu Recht beliebt. Durch verschiedene Unternehmensformen und Besteuerungsmodelle möchte sich der Unternehmer jeweils das Beste aus zwei Welten holen (so z. B. auch die Sozialversicherungsfreiheit als Gesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH).


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